Online - Sitzungen jetzt möglich!

Ab sofort sind sog. Hybrid-Sitzungen möglich.

Der vom Fraktionssprecher Siegfried Ehrnböck schriftlich gestellte Antrag auf Durchführung von Hybrid-Stadtratssitzungen wurde in der Sitzung am 27.Mai einstimmig beschlossen. Dafür bedankt sich die SPD Fraktion beim Bürgermeister, den Stadtratskolleginnen und -kollegen. Die Durchführung von Hybridsitzungen dient nicht allein dem Pandemieschutz, sondern ermöglicht Ratsmitgliedern, die sich in Quarantäne befinden, eine Teilnahme an einer Stadtratssitzung. Auch Ausschusssitzungen sind davon betroffen.

Die Kommune muss die Entscheidung zu hybriden Sitzungen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit treffen. Dazu kann entweder die Geschäftsordnung geändert oder ein Einzelbeschluss gefasst werden. Die Verwaltung schlug einen Einzelbeschluss vor, der einstimmig gefasst wurde. Der Beschluss hat vorerst Gültigkeit bis 31.12.2021.

Unser Antrag fordert diesbezüglich eine Änderung der Geschäftsordnung:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bauer,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit stellt die SPD-Fraktion, folgenden

Antrag:


Der Stadtrat möge beschließen:

  • In der Geschäftsordnung wird folgender § 18 Abs. 1a eingefügt:
    „Sämtliche Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen des Stadtrats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen. Will ein Stadtratsmitglied von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, zeigt es dies in geeigneter Weise spätestens 3 Tage vor der Sitzung gegenüber dem Ersten Bürgermeister an.“
  • Die Verwaltung wird aufgefordert, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit künftig Stadtratssitzungen als Video- bzw. Hybridkonferenz stattfinden können.

Begründung:

Der Bayerische Landtag hat am 4.3.2021 in Zweiter Lesung die Einfügung des Art. 47a Gemeindeordnung beschlossen. Danach können Gemeinderatsmitglieder an den Sitzungen des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen, soweit der Gemeinderat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat. Für diese Änderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Diese Änderung wird laut Beschluss des Landtags rückwirkend bereits zum 12.02.2021 in Kraft treten.

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie sollte der Stadtrat von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Auf diese Weise wird Mitgliedern ermöglicht, ohne physische Präsenz an den Sitzungen teilzunehmen.

Die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung sieht aus Gründen der Gleichbehandlung vor, dass sämtliche Stadtratsmitglieder grundsätzlich die Möglichkeit haben, von der Zuschaltmöglichkeit Gebrauch zu machen. Es ist davon auszugehen, dass jedes Ratsmitglied selbstverantwortlich entscheidet, ob es diese Möglichkeit nutzen will bzw. muss. Damit die Verwaltung sich vor der Sitzung entsprechend vorbereiten kann, ist eine Frist zur Anzeige einzuhalten.

Gleichzeitig muss die Verwaltung unverzüglich die technischen Voraussetzungen für die Videozuschaltung schaffen.

Es wird zudem angeregt, bei sämtlichen Stadtratsmitgliedern abzufragen, ob grundsätzlich die technischen Voraussetzungen für die Zuschaltung dort bestehen und ob Unterstützung bei Ausstattung oder Technik benötigt wird.

Siegfried Ehrnböck                                                     Silke Schell
Fraktionssprecher                                                       Sozialreferentin

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