Mehr „Innen statt Außen“

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SPD – Fraktion fordert Beitritt der Stadt zur neuen Förderinitiative des Freistaats

 

Bei der 2. Sitzung des Bauausschusses waren die Stadträte wie so oft konfrontiert mit eigentlich baurechtlich unzulässigen Bauvorhaben im Außenbereich. Es häufen sich die Voranfragen für nicht privilegierte Vorhaben außerhalb der Bebauungsgrenzen, gar in Landschaftsschutzgebieten, oft auch mit nur unzureichender Infrastruktur, nur weil hier ein Grundstück zur Verfügung steht.

Mit der Mehrheit der CSU/Umland-Stadträte und mit Unterstützung des Bürgermeisters wird in der Regel diesen Anträgen zugestimmt. Besonders in den Ortsteilen hat die junge Generation den – allerdings nachvollziehbaren – Wunsch, auf den Grundstücken, nahe des elterlichen Anwesens zu bauen. Die fördert allerdings die teilweise bereits weit fortgeschrittene Zersiedlung des Umlands und das Ausbluten der Dorfkerne.

In der Sitzung wiesen Stefan Zeller (Bündnis 90/ Die Grünen) und SPD-Stadtrat Siegfried Ehrnböck auf die Problematik hin und forderten ein Umdenken. Ehrnböck forderte die Verwaltung auf, sich mit dem neu aufgelegten Förderprogramm „Innen statt Außen“ auseinanderzusetzen.

 

Mit der Förderinitiative „Innen statt Außen“ hat die Staatsregierung im Rahmen der Städtebauförderung ein attraktives Angebot geschaffen. Sie greift den Gemeinden bei ihrem Einsatz mit einem Förderbonus kräftig unter die Arme. Statt draußen auf der grünen Wiese zu bauen, soll so die Innenentwicklung unserer Ortskerne gefördert werden. Gerade sie sind für die Menschen im wahrsten Sinne des Wortes von zentraler Bedeutung. Attraktive Ortskerne steigern die Lebensqualität, schaffen Identität und schonen die Umwelt. Investitionen in die Innenentwicklung machen sich also bezahlt!

Die Förderinitiative „Innen statt Außen“ ist ein wesentlicher Teil des Maßnahmenpakets zum Flächensparen der Bayerischen Staatsregierung. Sie bietet Förderanreize zur Innenentwicklung und zum Flächensparen. Im Rahmen einer Gesamtentwicklungsstrategie werden Gemeinden dabei unterstützt, vorrangig Innenentwicklung zu betreiben und Zersiedelung zu vermeiden. Die gemeindliche Planungshoheit wird durch dieses Angebot der Bayerischen Staatsregierung nicht eingeschränkt. Durch bauliche Investitionen in leerstehende Bausubstanz in den Ortsmitten werden zeitgemäße und effiziente Nutzungen ermöglicht. Dies führt zu einer nachhaltigen Belebung von Ortskernen. Die Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen sichert somit attraktive Lebensräume für die Bürgerinnen und Bürger.

Zuwendungsempfängerin ist grundsätzlich die Gemeinde. Sie kann die Städtebauförderungsmittel zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil auch an Dritte weiterbewilligen.

Die Voraussetzungen sind jedoch:

  • Vorliegen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts oder eines vergleichbaren Planungskonzepts
  • Vorliegen eines gemeindlichen Selbstbindungsbeschlusses zur vorrangigen Innenentwicklung
  • Kein Beginn der Maßnahme vor Bewilligung

Mögliche Inhalte des gemeindlichen Selbstbindungsbeschlusses können beispielsweise die vorrangige Nutzung von Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerständen, die Etablierung eines Flächenmanagements sowie die Rücknahme von Bauflächen, welche mittel­ bis langfristig nicht benötigt werden, aus dem Flächennutzungsplan sein.

Darüber hinaus sollte die Gemeinde mit dem Beschluss die Bereitschaft zeigen, eine vorrangig auf die Innenentwicklung ausgerichtete Entwicklungskonzeption
auch umzusetzen.

Mit der Förderinitiative wird ein Förderbonus von 20% auf den Regelfördersatz der Städtebauförderung von 60% gewährt. Der Fördersatz beträgt somit 80% der zuwendungsfähigen Kosten. Besonders struktur­ und finanzschwache Gemeinden wie Furth profitieren von einem Fördersatz von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten.

Bezuschusst werden innerörtliche Maßnahmen, die einen Beitrag zum Flächensparen und zur Innenentwicklung leisten; dies sind insbesondere:

  • die Modernisierung, Instandsetzung innerörtlicher, leerstehender oder vom Leerstand bedrohter Gebäude, ggf. Beseitigung solcher Gebäude sofern nicht denkmalgeschützt; Träger der Maßnahmen können die Gemeinde und im Rahmen kommunaler Förderprogramme auch Private sein,
  • die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Baudenkmälern und Ortsbild prägenden Gebäuden,
  • die Belebung ehemals militärisch oder durch die Bahn genutzter Brachflächen sowie von Industrie­ und Gewerbebrachen durch neue Nutzungen.
  • Die Erstellung von Konzepten, Planungen und Gutachten sowie Beratungsleistungen, die der Vorbereitung der städtebaulichen Erneuerung dienen, können gefördert werden, sofern sie im Zusammenhang mit den Zielen der Förderinitiative stehen.

Viele Städte und Gemeinden wie Viechtach oder Stamsried haben sich dieser Initiative bereits angeschlossen. Wir erachten es als dringend notwendig, dass sich auch die Stadt Furth im Wald mit ihren immer stärker ausblutenden Ortskernen und dem stark zersiedelten Umland diesem Beispiel folgt.