Die Krux mit den Bebauungsplänen

Aus der 12.Sitzung des Bauausschusses
am 07.10.2021

Mein geschätzter Stadtratskollege Oskar Mühlbauer, seines Zeichens Fachmann für Baurecht, möge mir verzeihen, wenn ich versuche, einen eigentlichHausbau ziemlich komplizierten Zusammenhang vereinfacht darzustellen:

Eine Kommune erklärt durch Änderung des Flächennutzungsplans eine Fläche zum Baugebiet WA (Allgemeines Wohngebiet), MI (Mischgebiet), SO (Sondernutzungsgebiet) oder GE (Gewerbegebiet).  Es wird ein Architekturbüro beauftragt, nach den Wünschen und Vorgaben des Stadtrats einen Bebauungsplan (B-Plan) zu erstellen. Hier wird vorgegeben wie groß die Parzellen sind, wo ein Gebäude zu stehen hat, welche Flächen es einnehmen darf, die Gebäudehöhen, die Dachformen werden festgelegt, usw.

Es müssen die „Träger Öffentlicher Belange“ (z.B. verschiedene Abteilungen im Landratsamt, Wasserwirtschafsamt, Naturschutz) gehört und deren Einschätzungen und Kritiken zu diesem B-Plan im Stadtrat besprochen werden. Ein oft langwieriger Prozess.

Wenn sich aber ein Bauwerber etwa ein anderes Dach, ein höheres Gebäude oder eine andere Gebäudelage auf dem Grundstück, eine andere Einfriedung wünscht, so muss er für solche Abweichungen vom Bebauungsplan eine Befreiung beantragen. In vielen Fällen wird der Antrag genehmigt, es ist ja oft nur „eine minimale Abweichung“…

Schwierig und kompliziert wird es, wenn ein alter Bebauungsplan derart strikte Vorgaben hat, dass eine Bebauung nach heutigen, zeitgemäßen Vorstellungen nicht damit in Einklang zu bringen ist und so die Ausnahme zum Regelfall wird.

Was bleibt, ist eine Art „Notbremse“: der Bebauungsplan wird aufgehoben. Das heißt nicht, dass nun auf den verbliebenen Parzellen gebaut werden darf, wie man lustig ist.  Für Neubauten gilt, dass sie sich an die umgebende Bebauung anpassen müssen.

So sind in den letzten Sitzungen z.B. die B-Pläne für die „alten“ Baugebiete „Äpflet“, „Gräbenfelder“ oder „Am Fichtenbacher Weg“ aufgehoben worden.

In der 12.Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2021 stand nun auch die Aufhebung des Bebauungsplans „Wassergraben Teil 2“ in Lixenried auf derWassergraben Tagesordnung.  Er wurde vom Stadtrat 1998 beschlossen und trat am 16.12.2000 in Kraft.

Das Bemerkenswerte dabei: Er wurde nicht ansatzweise in der beschlossenen Form umgesetzt. In den vergangenen 21 Jahren kam es zu keiner Erschließung, keiner Parzellierung, nur zur vereinzelten Bebauung entlang einer bereits bestehenden Straße. Der Grund ist schnell erklärt: Die Flächen befinden sich nicht im Besitz der Stadt. Die Eigentümer besitzen zwar seit 2000 anstelle einer Wiese wertvolles Bauland, machten aber keine Anstalten es zu erschließen oder es an die Stadt oder einen Erschließungsträger zu veräußern.

Dies bewegte den Vertreter der SPD-Fraktion, Siegfried Ehrnböck, zu der aus seiner Sicht „berechtigten Frage“, wie es sein könne, dass ein Stadtrat, ein Bürgermeister 1998 auf Kosten der Stadt einen Bebauungsplan aufstellen lässt für eine Fläche, die sich nicht im Besitz der Stadt befindet und deren Besitzer nie Abgabebereitschaft erklärt oder den Willen zur Erschließung signalisiert haben.  Sollte hier ein „Vorrat“ an Bauflächen für eine ungewisse Zukunft geschaffen werden? Oder gar eine private Fläche „einfach mal so“ aufgewertet werden? Man sollte hier nicht weiter spekulieren…

Nun wurden die Besitzer angeschrieben und angedroht, den Bebauungsplan aufzuheben und die Flächen aus der Ortsabrundung herauszunehmen. Dies würden die Wiesen wieder zu dem machen, was sie vor 21 Jahren waren: Wiesen.

Die Entscheidungen sollten in TOP 5 und 6 der Sitzung fallen. Der Bebauungsplan „Wassergraben Teil 2“ wird aufgehoben, der größte Teil der Fläche fällt aus der Ortsabrundung Lixenried heraus.

Natürlich wurde über die Vorgehensweise lebhaft diskutiert. Schließlich folgte man dem Geschäftsordnungsantrag von Siegfried Ehrnböck, die beiden Punkte und die Beschlüsse dazu von der Tagesordnung zu nehmen und die schriftlichen Stellungnahmen der Grundstücksbesitzer abzuwarten. Die weitere Entwicklung bleibt spannend.

Doch jedenfalls ist jetzt schon ein Zeichen gesetzt. Die Stadt kann nicht dulden, dass bebaubare Flächen brach liegen, wenn andererseits Bauland dringend gesucht wird. Grundstücksspekulation oder das beliebte Zurückhalten von Bauflächen für Kinder und Kindeskinder, die aber mittlerweile abgewandert sind und sicher nicht vor haben in ihre Heimat zurückzukehren und zu bauen, schaden der Entwicklung der Stadt.

Dies gilt auch für landwirtschaftliche Flächen, die im Bereich von geplanten Gewerbegebieten liegen. Wenn ein großer Gewerbebetrieb abwandert, liegt das daran, dass ihm die Stadt nicht ausreichend geeignete Gewerbefläche zur Verfügung stellen kann. Der Bebauungsplan GE existiert, aber es besteht teilweise keine Abgabebereitschaft.

Ein Umdenken, mehr solidarisches Verantwortungsgefühl wären oft wünschenswert.

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