Nach 10H nun auch 100M

Stadtrat verabschiedet "Leitlinien" zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV)

Nachdem in Bayern und speziell auch im Landkreis in den vergangenen Jahren durch die Seehofers10H- Regelung der Ausbau der Windkraft zum Erliegen gebracht wurde, bleibt als erneuerbare Energiequelle nur noch die Photovoltaik. Am leistungsfähigsten sind hier die FFPV-Anlagen mit mehreren Megawatt. 

An unsere Kommune wurden schon mehrere solcher Anlagen zur Genehmigung vorgetragen. Die Planungshoheit liegt hierbei aufgrund der erforderlichen Bauleitplanung bei den Städten und Gemeinden. Der Stadt obliegt die Aufgabe über eine Änderung des Flächennutzungsplans das Genehmigungsverfahren in Gang zu setzen.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Stadtrat der Stadt Furth im Wald dazu entschieden, ergänzend zu den bereits vorhandenen Handreichungen und Leitfäden wirksame Maßstäbe in Fragen der Errichtung von FFPV-Anlagen im Gemeindebereich zu definieren, um im Rahmen seiner Planungshoheit bereits im Vorfeld aktiv lenkend tätig zu werden.


Dazu formuliert der Stadtrat der Stadt Furth im Wald für sich Leitlinien als wesentliche (Entscheidungs-)Grundlagen für die kommunale Planung und Umsetzung von FFPVAnlagen.
Auf diese Weise soll als planerische Vorstufe – analog eines städtebaulichen Entwicklungs- bzw. Standort- und Energiekonzeptes – ein Beitrag zum geordneten Fortschritt der Energiewende im Gemeindebereich geleistet werden.

Soweit - so gut. Die SPD-Fraktion befürwortete diese Version der "Leitlinien". Doch in dieser Sitzung sollten sie durch folgenden Passus verschärft werden:

FFPV-Anlagen dürfen für Gebäude mit Wohnnutzung keine wesentlichen (optischen) Störungen auslösen. Dies kann bspw. durch eine standortspezifisch geeignete Kombination aus Abstand und landschaftsbaulichem Sichtschutz erreicht werden. Der Abstand zu Wohngebäuden soll dabei mindestens 100 m entsprechen. Der Bau in Sichtbeziehung zur Wohnbebauung ist auch ohne Abstand und/oder Sichtschutz möglich, wenn die betroffenen Eigentümer ihr Einverständnis damit schriftlich erklären. Der Stadtrat behält sich Einzelfallentscheidungen vor.

Mit dieser strikten Vorgabe wird so manche FFPV-Anlage schon im Vorfeld scheitern. 100M wird das 10H der FFPV-Anlagen im Gemeindegebiet sein. Und was uns noch stört, ist die schwammige Formulierung einer "wesentlichen optischen Störung". Ein sehr subjektives Kriterium. Das einzige das bleibt. Eine solche Anlage ist völlig emissionsfrei: sie stinkt nicht, sie staubt nicht, sie macht keinen Lärm. Es ist einfach nur da! Und stört vielleicht das menschliche ästhetische subjektive Empfinden.

So stimmten wir, zusammen mit 5 weiteren Stadträten gegen diesen Passus, wurden aber von der Mehrheit der CSU/Umland-Fraktion überstimmt.

Die endgültige Fassung der „Leitlinien der Stadt Furth im Wald für die Errichtung von FFPV-Anlagen im Gemeindebereich“ finden Sie hier.

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